Allgemeine Informationen - Vereine

  

Ab 1. April 2006 ist gemäß § 18 Abs. 3 letzter Satz Vereinsgesetz 2002 (VerG) die ZVR-Zahl von den Vereinen im Rechtsverkehr nach außen zu führen. Die ZVR-Zahl scheint auf jedem Vereinsregisterauszug auf.

Die ZVR-Zahl des Vereins erfahre ich entweder durch eine Abfrage beim Zentralen Vereinsregister (ZVR) im Internet unter http://zvr.bmi.gv.at (Eingabe des genauen Vereinsnamens erforderlich; Abfrage ist gebührenfrei) oder bei der Vereinsbehörde erster Instanz (Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizeidirektion).