Geburten

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Erstausstellung einer Geburtsurkunde 

Aktuelle Informationen zur Anzeige der Geburt, Wahl bzw. Erklärung des Vornamens, erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung einer Geburtsurkunde etc.

 

Allgemeine Informationen

Nach der Anzeige der Geburt, in der Regel durch das Krankenhaus, erfolgt die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind beim Standesamt des Geburtsorts. Diese wird dort in der Regel persönlich übergeben.

In der Geburtsurkunde werden im Regelfall die Namen des Kindes, die Namen der Eltern, das Geschlecht, der Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort Ihres Kindes festgehalten. Wer sich nicht gleich nach der Geburt für den Vornamen des Kindes entscheiden kann, sollte längstens innerhalb von 40 Tagen ab der Geburt beim Standesamt vorsprechen und dort den Vornamen beurkunden lassen. Wird innerhalb von 40 Tagen keine Erklärung abgegeben, verständigt das Standesamt das Pflegschaftsgericht.

 

Zur Wahl bzw. Erklärung des Vornamens oder der Vornamen für ein Neugeborenes sind bei ehelichen Kindern die Eltern, bei unehelichen Kindern in der Regel die Mutter berechtigt. Dabei ist schriftlich zu erklären, welcher Vorname oder welche Vornamen dem Kind gegeben wurde/wurden. Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht eingetragen werden. Auch muss zumindest der erste Vorname des Kindes dem Geschlecht entsprechen. Wenn es sich um exotische Vornamen handeln sollte, rufen Sie beim Standesamt an.

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