Staatsbürgerschaftsnachweis
Aktuelle Informationen zur Zuständigkeit für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises, erforderliche Unterlagen, Gebühren etc.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung oder Anzeige erworben werden.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Detaillierte Informationen zum Antrag für einen Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Zuständige Stelle
Unabhängig vom Wohnort sind folgende Stellen für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig:
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA).
Erforderliche Unterlagen
Hinweis
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
Für den Antrag
- Generell: 14,30 Euro
- elektronischer Antrag mit ID Austria: 8,60 Euro (je nach regionaler Verfügbarkeit der Gemeinde möglich)
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
- Bundesgebühr: 14,30 Euro
- Landesabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich
Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 44 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)
Staatsbürgerschaftsnachweis – Antrag auf Ausstellung
Letzte Aktualisierung: 10. November 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres