Für den Bereich der Stadtgemeinde Stadtschlaining wird für das Halten von Hunden eine Abgabe ausgeschrieben. Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund für Nutzhunde 12,00 Euro und für alle anderen Hunde 25,00 Euro.
Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden.
Der Hundeabgabe unterliegen nicht:
Verordnung Hundeabgabe (373 KB) - .PDF