Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt25,00 € pro Hund

Zuständig

Für den Bereich der Stadtgemeinde Stadtschlaining wird für das Halten von Hunden eine Abgabe ausgeschrieben. Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund für Nutzhunde 12,00 Euro und für alle anderen Hunde 25,00 Euro.

Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden.

Der Hundeabgabe unterliegen nicht:

 a) Hunde unter sechs Wochen 
 b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden,
 c) Diensthunde der Bundespolizei, Zollorgane und des Bundesheeres,
 d) Nutzhunde, die zur tiergeschützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind,
 e) Diensthunde der Österreichischen Rettungshundebrigade und des Österreichischen Roten Kreuz (Such- und Rettungshunde).
 

Verordnung Hundeabgabe (397 KB) - .PDF