Kanalanschlussgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt8,84 € je m² Berechnungsfläche
inkl. MWSt9,72 € je m² Berechnungsfläche

Zuständig

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Stadtschlaining hat die Einhebung eines Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz verordnet.

Für die Erschließung der im Bauland gelegenen unbebauten Anschlussgrundflächen durch die Kanalisationsanlage wird ein Erschließungsbeitrag erhoben. Die Berechnungsfläche beträgt 10 v.H. der als Bauland gewidmeten Anschlussgrundfläche.

Für jene Anschlussgrundfläche bzw. Teile der Anschlussgrundfläche, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligung vorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben.

Wenn sich die Berechnungsfläche ändert, wird ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben. Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichen Berechnungsfläche zu bemessen.

Der Beitragssatz wird mit 8,84 Euro pro m² Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Kanalabgabegesetz festgesetzt. Das Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten Beitragssatz. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.

Verordnung Kanalanschlussgebühr (42 KB) - .PDF