Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen Deckung der Errichtungskosten werden nach den Bestimmungen des dritten Abschnittes des Kanalabgabegesetzes Kanalbenützungsgebühren erhoben.
Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr wird mit 1,30 Euro pro m² Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Kanalabgabegesetz festgesetzt. Das Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten Beitragssatz. Die gesetzliche Umsatzsteuer (10 %) ist gesondert hinzuzurechnen.
Gesetzliche Grundlage:
Burgenländisches Kanalanschlussgesetz 1989 und Kanalabgabegesetz
Verordnung Kanalbenützungsgebühr (404 KB) - .PDF