Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt1,30 € pro m² Berechnungsfläche
inkl. MWSt1,43 € pro m² Berechnungsfläche

Zuständig

Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen Deckung der Errichtungskosten werden nach den Bestimmungen des dritten Abschnittes des Kanalabgabegesetzes Kanalbenützungsgebühren erhoben.

Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr wird mit 1,30 Euro pro m² Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Kanalabgabegesetz festgesetzt. Das Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten Beitragssatz. Die gesetzliche Umsatzsteuer (10 %) ist gesondert hinzuzurechnen.

Gesetzliche Grundlage:

Burgenländisches Kanalanschlussgesetz 1989 und Kanalabgabegesetz 

Verordnung Kanalbenützungsgebühr (412 KB) - .PDF