Die Stadtgemeinde Stadtschlaining und das Land Burgenland gewähren, seit Beginn des Sommersemesters 2008, Studierenden mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Stadtschlaining bzw. im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Einkommens 50 % der nachgewiesenen Kosten für die erworbenen Fahrkarten, höchstens jedoch 76 Euro.
Nicht gefördert werden: