Die Stadtgemeinde Stadtschlaining und das Land Burgenland gewähren, seit Beginn des Sommersemesters 2008, Studierenden mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Stadtschlaining bzw. im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Das Ausmaß der Förderung beträgt je 50 % (50 % Stadtgemeinde Stadtschlaining, 50 % Land Burgenland) der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarte.
Nicht gefördert werden: