Das Land Burgenland unterstützt Familien bei den Kosten für das Mittagessen in der Kinderkrippe, im Kindergarten und in der Volksschule.
Wer kann die Förderung bekommen?
Hauptwohnsitz von Elternteil und Kind im Burgenland
Für das Kind besteht Anspruch auf Familienbeihilfe.
Das Kind besucht eine Kinderkrippe, einen Kindergarten, eine Volksschule oder eine Mittel-/Sonderschule im Burgenland.
Das Einkommen des Haushalts liegt unter bestimmten Einkommensgrenzen (siehe Richtlinie)
Wie hoch ist die Förderung pro Mittagessen?
Abhängig vom Einkommen (3 Stufen) und der Art der Einrichtung:
Einrichtung | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Kinderkrippe | € 3,53 | € 2,35 | € 1,18 |
Kindergarten | € 3,98 | € 2,65 | € 1,33 |
Volksschule | € 4,20 | € 2,80 | € 1,40 |
Mittel- und Sonderschule | € 4,43 | € 2,95 | € 1,48 |
Antragstellung
Anträge für das neue Schul- und Kindergartenjahr 2025/2026 können ab dem 1. September 2025 bis 30. Juni 2026 gestellt werden!
Der Antrag erfolgt online über die Website des Landes Burgenland.
Pro Kind ein Antrag pro Schuljahr
WICHTIG! Die Förderung gilt ab dem Tag der Antragstellung und wird nicht rückwirkend gewährt.
WICHTIG! Der Antrag für Kinderkrippe, Kindergarten und Volksschule ist im Vorhinein einzureichen (ab 1. September 2025).