Da es im Zuge der Aussendung des Kanalnachtragsbeitrages Ende August 2025 seitens der Bevölkerung zu Nachfragen kommt, möchten wir hier eine detaillierte Erläuterung bekanntgeben:
Vom Land Burgenland wurde von zwei weiteren Kanalbauabschnitten die Endabrechnung genehmigt. Daher konnte der Gemeinderat einen Kanalnachtragsbeitrag beschließen. Der Kanalnachtragsbeitrag bewirkt gleichzeitig eine Erhöhung der Anschlussgebühr und ist auch wie eine Anschlussgebühr zu sehen. Gemäß dem Bgld. Kanalabgabegesetz ist die Höhe der Anschlussgebühr bzw. des Nachtragsbeitrages mit der Kanalberechnungsfläche zu ermitteln. Eine andere Berechnung der Gebühr ist im Kanalabgabegesetz nicht vorgesehen. Lediglich bei der jährlichen Kanalbenützungsgebühr kann der Gemeinderat eine individuelle Berechnung beschließen.
Aktuell sind die Kanalbauabschnitte 1 - 11 gebaut und vom Land abgerechnet. Die Abschnitte 12 - 16 sind fertiggebaut, wurden aber noch nicht vom Land abgerechnet.
Der Nachtragsbeitrag ist keine jährliche Gebühr. Der letzte Nachtragsbeitrag wurde im Jahr 2010 eingehoben. Ein Nachtragsbeitrag kann bei einer Erhöhung der Baukosten der gesamten Kanalisationsanlage um mindestens 2 % vorgeschrieben werden. Die Einhebung eines Nachtragsbeitrages ist vom Gemeinderat zu beschließen und wird vom Land Burgenland geprüft. Erst danach kann die Vorschreibung erfolgen.
Der jetzige Nachtragsbeitrag war auf Grund der Abrechnung eines Bauabschnittes in Goberling und eines Abschnittes in Stadtschlaining notwendig. Gemäß einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2003 zahlen mit Ausnahme der Bevölkerung des Ortsteiles Drumling, alle Gemeindebürger bei allen Kanalbauvorhaben in den anderen vier Ortsteilen mit.