Standesamt Stadtschlaining

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Foto: Wundermild


Wissenswertes

Allgemeines zur standesamtlichen Trauung

In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei, einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.



Namensführung

Aus Anlass einer Eheschließung haben die Verlobten folgende Möglichkeiten für ihren zukünftigen Namen:

  • Gemeinsamer Familienname
  • Doppelname
  • Getrennte Namensführung

 

Gemeinsamer Familienname

Es kann entweder der Name der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Wird hierfür ein aus mehreren Teilen bestehender Name herangezogen, können der gesamte Name oder Teile davon verwendet werden.

Auch ein in einer früheren Ehe erworbener Familienname kann zum gemeinsamen Familiennamen in einer folgenden Ehe werden. Ein Doppelname aus einer früheren Ehe kann allerdings nicht in einer weiteren Ehe gemeinsamer Familienname werden.

 

Doppelname

Die Ehegatten können auch einen aus den Familiennamen beider gebildeten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Um unübersichtliche Namensketten zu vermeiden, kann aber nur ein aus höchstens zwei Teilen bestehender Namen ausgewählt werden.

Die Ehegattin/der Ehegatte, deren/dessen Familiennamen nicht gemeinsamer Familienname ist, kann auch schon vor der Eheschließung bestimmen, dass sie/er einen aus dem gemeinsamen Familiennamen und ihrem/seinem Familiennamen gebildeten Doppelnamen führt. Auch dieser Doppelname darf nur höchstens aus zwei Teilen bestehen.

Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden.

Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden. Nähere Informationen zum Namensrecht bei Kindern finden sich auf HELP.gv.at.

 

  

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                                                                                             (Foto: Iris Milisits)

 

Heiraten in Stadtschlaining

Das Standesamt Stadtschlaining sowie das Burghotel Schlaining wollen Ihnen bei der Planung und Bestellung einer Hochzeit in Stadtschlaining behilflich sein und Sie auf den „schönsten Tag“ im Leben begleiten und unterstützen.

In der Stadtgemeinde Stadtschlaining stehen Ihnen verschiedene Räumlichkeiten für Ihre Eheschließung zur Verfügung. Der Rathaussaal bzw. die Burg Schlaining bieten Ihnen ein wunderschönes Ambiente für die standesamtliche Eheschließung.

Von uns erhalten Sie die richtigen Informationen zur individuellen Gestaltung Ihres Festtages.

Wir freuen uns, Sie bei der Planung und Umsetzung unterstützen zu dürfen.


 

Der Innenhof im Rathaus Stadtschlaining

 

Alle näheren Informationen erhalten Sie beim Standesamt in Stadtschlaining sowie im Burghotel Schlaining:

 

Stadtgemeinde Stadtschlaining
Baumkircher Gasse 1, 7461 Stadtschlaining
Tel.: 03355/2201
E-Mail: info@stadtschlaining.bgld.gv.at

Burghotel Schlaining
Klinger Gasse 2-4, 7461 Stadtschlaining
Telefon: 03355/2600-0
Fax: 03355/2622-16
E-Mail: zeit@burghotel-schlaining.at