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Am Standesamt erfolgt die Verwaltung aller Personenstandsfälle die sich im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Stadtschlaining ereignet haben. Darunter fallen Geburten, Sterbefälle und natürlich die Durchführung von Eheschließungen.
Weiters werden Agenden des Staatsbürgerschaftsrechtes wahrgenommen, wie zum Beispiel die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen.
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