Abfallsammelstellengebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt18,00 € pro Person und pro Betrieb
inkl. MWSt19,80 € pro Person und pro Betrieb

Zuständig

Für die Benützung der Abfallsammelstelle der Stadtgemeinde Stadtschlaining wird eine Gebühr erhoben.

Zur Entrichtung der Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle sind die Eigentümer der im Pflichtbereich gemäß dem Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz liegenden Anschlussgrundflächen verpflichtet.

Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Personen, die am Stichtag mit der Adresse der im Pflichtbereich gelegenenen Anschlussgrundfläche im Melderegister nach dem Meldegesetz 1991 eingetragen sind (Haupt- und weiterer Wohnsitz) und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bemessungsgrundlage ist weiters die Anzahl der Betriebsobjekte, die am Stichtag mit der Adresse auf einem im Pflichtbereich gelegenen Grundstück vorhanden sind. Stichtag ist der 1. Jänner des Jahres der Abgabenvorschreibung.

Der Einheitssatz wird mit 18,00 Euro pro gemeldeter Person bzw. mit 18,00 Euro pro Betriebsobjekt festgesetzt. Die gesetzliche Umsatzsteuer (10 %) ist gesondert hinzuzurechnen.

Verordnung Abfallsammelstelle (503 KB) - .PDF